6 : 1 für die Limited – die Vorteile auf einen Blick2008 wurde in Deutschland als Antwort auf den durchschlagenden Erfolg der Limited die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der GmbH, bei der kein Mindeststammkapital vorgeschrieben ist, deren bürokratische Hürden indes hoch liegen. |
Nach anfänglichen Erfolgen ist die Zahl der UG-Neugründungen seit 2012 – gemessen an der Zahl der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Gewerbeneuanmeldungen – zunehmend rückläufig.
Was aber taugt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegenüber dem Erfolgsmodell irische Limited? Wir haben die beiden Rechtsformen unter den wichtigsten Aspekten verglichen. Vorab: Kostenmäßig ist die Limited bei einem Planungszeitraum unter 5 Jahren klar im Vorteil.
Vor Allem aber ist die irische Limited die Rechtsform der Wahl für jeden risikobewussten Unternehmer: Mit ihrem unbürokratischen und flexiblen Handling – kein Notarzwang! – hat sie schon manch Unternehmer in Not „Kopf und Kragen gerettet“. Aber vergleichen Sie selbst:
Limited |
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) | |
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Gründungsdauer |
Die Limited können Sie online binnen ca. 4 -5 Werktagen gründen. Sie ist damit uneingeschränkt rechtsfähig. Die Anmeldung beim deutschen Handelsregister ist zwar grundsätzlich vorgeschrieben (§ 13d HGB), Verstöße werden aber regelmäßig nicht geahndet. (Allenfalls kann das Handelsregister die Limited zur Anmeldung einer deutschen Zweigniederlassung auffordern.) Vorteil: Limited
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Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erfordert zunächst den Gang zum Notar. Nach Eingang der Anmeldung beim Handelsregister fordert dieses die neu gegründete Gesellschaft zur Überweisung der Amtsgebühren auf. Erst nach Zahlungseingang erfolgt die Eintragung; eine Untersuchung von Prof. Dr. Bildhäuser von der Hochschule Ulm aus dem Jahr 2009 ergab eine durchschnittliche Gründungsdauer von 43,6 Tagen. Deutlich schneller (und teurer) ist der Erwerb einer Vorratsgesellschaft, die i.dR. binnen 48 Stunden übernommen werden kann. Siehe hierzu www.Companea.de. |
Haftungsbeschränkung / Zwangsrücklage |
Die Limited haftet grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen, das – aufgelaufene Gewinne, Rücklagen etc. ausgenommen – auf das gezeichnete Kapital von z. B. ein Euro beschränkt werden kann. Vorteil: Limited
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Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann die Haftung nach erfolgter Handelsregistereintragung anfangs ebenfalls stark beschränkt werden, denn das Stammkapital ist frei wählbar. Der erzielte Gewinn steht allerdings nicht uneingeschränkt den Gesellschaftern zu: § 5a Abs. 3 GmbHG sieht vor, dass jedes Jahr eine Zwangsrücklage in Höhe von einem Viertel des Gewinns gebildet werden muss. Die Zwangsrücklagenpflicht endet erst, wenn Rücklagen i. H. v. EUR 25.000 gebildet sind (entsprechend einem bis dahin erzielten Gewinn von 100.000 Euro); der Rechtsformzusatz im Firmennamen kann dann auf "GmbH" geändert werden. Damit sind dem Unternehmer gerade in der schwierigen Aufbauphase die Hände gebunden: Das Geld liegt oft unnütz auf dem Firmenkonto und erhöht überdies jedes Jahr das unternehmerische Risiko. |
Notarzwang |
Bei der Limited ohne deutschen Handelsregistereintrag muss weder bei Gründung, noch bei Ausscheiden von Gesellschaftern oder Directors, auch nicht bei Sitzverlegungen oder Änderungen des Gesellschaftsvertrages ein Notartermin wahrgenommen werden. Alle diese Handlungen sind im Außenverhältnis rechtswirksam mit der Eintragung beim irischen Handelsregister; die meisten Änderungen können gegen Erstattung einer Dokumentenpauschale von je 65 Euro über uns vorgenommen werden. Vorteil: Limited
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Da die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als besondere Form der GmbH der Publizität des deutschen Handelsregisters unterliegt, gilt auch für sie der Beurkundungszwang, und zwar bei Gründung und jeder der links genannten Änderungsbeschlüsse. Die damit unvermeidlichen Notartermine kosten Zeit und Geld – hinzu kommen die Notar- und Gerichtsgebühren; für jede Änderung sind damit Gesamtkosten ab ca. 200 Euro zu veranschlagen. |
Gründungskosten |
Eine irische Limited kann bei Limited24 schon für 225 Euro gegründet werden. Mit der Gründung, also ihrer Eintragung im irischen Firmenregister, ist sie auch in Deutschland uneingeschränkt rechtsfähig. (Soll anschließend eine deutsche Zweigniederlassung angemeldet werden, kommen 255 Euro für die nötigen beglaubigten Unterlagen hinzu.) Vorteil: Limited
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Bei Anmeldung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch den Notar ist (einschließlich Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Erstellung der Gesellschafterliste) mit Notargebühren von rd. 500 Euro zu rechnen; hinzu kommen Handelsregistergebühren. Insgesamt sollte der Gründer ca. 700 Euro veranschlagen. |
Jährliche Folgekosten (o. Steuerberatung u. Bilanzveröffentlichung in Deutschland) |
Bei der Limited berechnen wir für die Gestellung des irischen Registersitzes mit unbeschränkter Postweiterleitung und unser Sorglospaket jährlich 460 Euro. Die Bilanzveröffentlichung beim irischen Handelsregister ist darin bereits enthalten. IHK-Gebühren fallen nur bei Bestehen eines deutschen Handelsregistereintrags an.
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Neben den IHK-Gebühren fallen keine weiteren Kosten an – allerdings nur, solange keine beurkundungs- und veröffentlichungspflichtigen Beschlüsse ergehen (siehe Kapitel „Notarzwang“). Vorteil: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) |
Löschungskosten |
Die Limited kann beim irischen Handelsregister jederzeit mit einer Frist von ca. 4 Monaten gelöscht werden. Voraussetzung für die Stellung des Löschungsantrags ist das Vorliegen einer Löschungsbewilligung der irischen Finanzverwaltung und die Schaltung einer Anzeige mit Löschungsankündigung in einer irischen Tagsezeitung. Die Gesamtkosten (einschl. der Einholung der Löschungsbewilligung und der Anzeigenkosten) betragen 475 Euro. Vorteil: Limited
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Die Löschung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist genau so langwierig und teuer wie bei einer GmbH: Nachdem der Auflösungsbeschluss von der Gesellschafterversammlung gefasst worden ist, muss ein Liquidator bestellt werden und die Auflösung beim Bundesanzeiger kostenpflichtig bekanntgemacht werden. Der Liquidator muss eine Liquidations-Anfangsbilanz, Liquidationsjahresbilanzen und, nach erfolgter Liquidation – frühestens aber nach Ablauf des Sperrjahrs, also nach 12 Monaten (!) – eine Liquidationsschlussbilanz erstellen. Alle Bilanzen müssen ebenfalls kostenpflichtig beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Vor und nach Ablauf des Sperrjahrs muss außerdem eine entsprechende Handelsregisteranmeldung erfolgen – es entstehen Notar- und Registergebühren, außerdem Steuerberatungskosten; alles in allem dürften sich die Löschungskosten auf mindestens 1.000 Euro summieren. Während des Sperrjahrs können sich überdies Gläubiger bei der Gesellschaft melden, und erst nach dessen Ablauf kann das verbleibende Restvermögen unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden. |
Image |
Für viele steht dieses Kriterium an erster Stelle: Die Limited ist weltweit der mit Abstand geläufigste und bekannteste Rechtsformzusatz und hat in den letzten Jahren vielen Unternehmern in Deutschland zu internationalem Flair verholfen. Die Limited ist heute in Deutschland etabliert und gilt in vielen Kreisen als 'cool'. Dieses Image war für viele Limited-Gründer weit mehr ausschlaggebend als die objektiven oben genannten Kriterien. Vorteil: Limited
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Wie nun sieht es mit dem Image der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aus? Diese Frage mag jeder für sich selbst beantworten. Nach dem Willen des Gesetzgebers darf der Rechtsformzusatz im Firmennamen nicht ganz abgekürzt werden - das Wort "haftungsbeschränkt" muss immer ausgeschrieben werden. Im internationalen Geschäftsverkehr dürfte die Rechtsform jedenfalls regelmäßig Fragen aufwerfen. Dennoch wurden seit 2008 über 1 Mio. Unternehmergesellschaften gegründet. Ein durchschlagender Erfolg - trotz ihres sperrigen Namens ist diese Rechtsform aus der deutschen Gründerlandschaft somit nicht mehr wegzudenken. |